

Wir behandeln sowohl stationäre als auch ambulante Patienten, die von zu Hause aus in die Physiotherapie kommen können.
Unser Angebot setzt sich folgendermassen zusammen:

Die physiotherapeutische Nachbehandlung gehört, mit einem Selbstbehalt von 10% im ambulanten Bereich, zu den Pflichtleistungen der Grundversicherung. Bedingung für die Kostenübernahme durch die Kranken- bzw. Unfallversicherung ist in jedem Fall die ärztliche Verordnung der Therapie.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.